Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: ohne Benotung, Technische Universität Dortmund (Institut für Journalistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zum Pressesektor sieht sich der Rundfunksektor in Deutschland starken Regulierungsmaßnahmen unterworfen. Begründet werden diese Maßnahmen zum einen mit Elementen des Marktversagens, zum anderen mit „medienpolitisch unerwünschten Folgen des ökonomischen Wettbewerbs“1 sowie mit der besonderen Rolle des Rundfunks aufgrund seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“2. Ziel dieses Referats ist es, Einblick in all diese Rundfunk- Regulierungsformen zu verschaffen. Es ist in drei Hauptblöcke gegliedert: Einer allgemeinen Einführung in das Thema Regulierung, in der sowohl historische als auch aktuelle Aspekte dargestellt werden, folgt konkret der Bereich des öffentlich-rechtlichen sowie danach des privaten Rundfunks. Ergänzend folgt noch ein kleines Kapitel, das sich den Mediendiensten widmet; diese sind zwar nicht dem Rundfunk zuzurechnen, von den Rezipienten werden sie in der Regel aber als solcher empfunden. 1 Heinrich, S. 83. 2 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994, S. 36; zitiert in: Heinrich, S. 83.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: ohne Benotung, Technische Universität Dortmund (Institut für Journalistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zum Pressesektor sieht sich der Rundfunksektor in Deutschland starken Regulierungsmaßnahmen unterworfen. Begründet werden diese Maßnahmen zum einen mit Elementen des Marktversagens, zum anderen mit „medienpolitisch unerwünschten Folgen des ökonomischen Wettbewerbs“1 sowie mit der besonderen Rolle des Rundfunks aufgrund seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“2. Ziel dieses Referats ist es, Einblick in all diese Rundfunk- Regulierungsformen zu verschaffen. Es ist in drei Hauptblöcke gegliedert: Einer allgemeinen Einführung in das Thema Regulierung, in der sowohl historische als auch aktuelle Aspekte dargestellt werden, folgt konkret der Bereich des öffentlich-rechtlichen sowie danach des privaten Rundfunks. Ergänzend folgt noch ein kleines Kapitel, das sich den Mediendiensten widmet; diese sind zwar nicht dem Rundfunk zuzurechnen, von den Rezipienten werden sie in der Regel aber als solcher empfunden. 1 Heinrich, S. 83. 2 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994, S. 36; zitiert in: Heinrich, S. 83.
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