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Regionalbanken im Dritten Reich: Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Vereinsbank, Vereinsbank Hamburg, Staatsbank 1933 bis 1945
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Regionalbanken im Dritten Reich: Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Vereinsbank, Vereinsbank Hamburg, Staatsbank 1933 bis 1945 in Chattanooga, TN
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Size: Hardcover
Die bankgeschichtliche Forschung konzentrierte sich bisher in erster Linie auf die Großbanken, die während der NS-Diktatur enorme Bedeutung für die Wirtschafts-, Finanz- und Besatzungspolitik des Regimes besaßen und vergleichsweise systemkonform agierten. Am Beispiel von vier Regionalbanken stellt Horst Möller, einer der renommiertesten Zeithistoriker Deutschlands, auf Basis bisher unbekannter Archivbestände Geschäftsentwicklung, Personalpolitik, Vorstände und Aufsichtsräte dar. Wie frei waren diese Banken in der traditionsgeleiteten Weiterentwicklung ihrer Unternehmenskultur, wie fremdbestimmt durch Ideologie und Praxis des Nationalsozialismus, wie angepasst oder resistent gegenüber den Auflagen des NS-Regimes? Wie verhielten sie sich gegenüber jüdischen Mitgliedern der Leitungsgremien sowie jüdischen Kunden? Welche Rolle spielten sie bei der sog. Arisierung des Eigentums jüdischer Inhaber?
Die bankgeschichtliche Forschung konzentrierte sich bisher in erster Linie auf die Großbanken, die während der NS-Diktatur enorme Bedeutung für die Wirtschafts-, Finanz- und Besatzungspolitik des Regimes besaßen und vergleichsweise systemkonform agierten. Am Beispiel von vier Regionalbanken stellt Horst Möller, einer der renommiertesten Zeithistoriker Deutschlands, auf Basis bisher unbekannter Archivbestände Geschäftsentwicklung, Personalpolitik, Vorstände und Aufsichtsräte dar. Wie frei waren diese Banken in der traditionsgeleiteten Weiterentwicklung ihrer Unternehmenskultur, wie fremdbestimmt durch Ideologie und Praxis des Nationalsozialismus, wie angepasst oder resistent gegenüber den Auflagen des NS-Regimes? Wie verhielten sie sich gegenüber jüdischen Mitgliedern der Leitungsgremien sowie jüdischen Kunden? Welche Rolle spielten sie bei der sog. Arisierung des Eigentums jüdischer Inhaber?

















