Ein deutscher Ombudsman: Der B�rgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz unter Ber�cksichtigung von Petitionsinstanzen in Europa und Nordamerika in Chattanooga, TN
Ein deutscher Ombudsman: Der B�rgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz unter Ber�cksichtigung von Petitionsinstanzen in Europa und Nordamerika in Chattanooga, TN
Im Mai 1984 konnte der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland- Pfalz auf eine erfolgreiche zehnjährige Amtszeit zurückblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine außerordendich inter- essante Variante bereichert. Damit fügte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We- ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu stärken und die Petitions- rechte ihrer Bürger zu intensivieren suchten. Das Interesse an der Er- richtung solcher Institutionen setzte in der westlichen Welt zu Be- ginn der sechziger Jahre ein; Vorreiter der Bewegung waren dabei vornehmlich die Länder, die nicht wie etwa die Bundesrepublik Deutschland über ein funktionsfähiges Verwaltungsgerichtssystem verfügen. Sie griffen damit die erstmals in der schwedischen Ver- fassung von 1809 verankerte Idee des Ombudsmans als Instrument der Verwaltungskontrolle auf. Als Ursachen der heute diagnostizier- baren weltweiten Verbreitung des Amtes lassen sich u. a. anführen: -die zunehmende Okkupation aller Sozialbereiche durch den Staat und die damit verbundene Ausweitung der Verwaltungsapparate, ein Sachverhalt, der zur Ausweitung des Konfliktfeldes zwischen Bürgern und Staat geführt hat, - die zunehmende Hilflosigkeit des Bürgers im Dickicht staatlicher Verwaltungsvorschriften, -die sich ausweitende Verrechtlichung aller Bereiche staatlicher Tä- tigkeit und staatlichen Verwaltungshandelns, -der Wunsch nach einer, zumindest partiellen, Wiederherstellung des infolge des Funktionswandels des Parlamentarismus teilweise verloren gegangenen parlamentarischen Kontrollrech ts, 5 -der Abbau des Informationsdefizits des Parlaments gegenüber der Exekutive, -die Absicht, die (ex-post) Partizipationsbereitschaft der Bürger zu fördern, ihr Wissen über Defizite und Problembereiche staatlichen Handeins in den parlamentarischen Entscheidungsprozeß einzu-
Im Mai 1984 konnte der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland- Pfalz auf eine erfolgreiche zehnjährige Amtszeit zurückblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine außerordendich inter- essante Variante bereichert. Damit fügte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We- ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu stärken und die Petitions- rechte ihrer Bürger zu intensivieren suchten. Das Interesse an der Er- richtung solcher Institutionen setzte in der westlichen Welt zu Be- ginn der sechziger Jahre ein; Vorreiter der Bewegung waren dabei vornehmlich die Länder, die nicht wie etwa die Bundesrepublik Deutschland über ein funktionsfähiges Verwaltungsgerichtssystem verfügen. Sie griffen damit die erstmals in der schwedischen Ver- fassung von 1809 verankerte Idee des Ombudsmans als Instrument der Verwaltungskontrolle auf. Als Ursachen der heute diagnostizier- baren weltweiten Verbreitung des Amtes lassen sich u. a. anführen: -die zunehmende Okkupation aller Sozialbereiche durch den Staat und die damit verbundene Ausweitung der Verwaltungsapparate, ein Sachverhalt, der zur Ausweitung des Konfliktfeldes zwischen Bürgern und Staat geführt hat, - die zunehmende Hilflosigkeit des Bürgers im Dickicht staatlicher Verwaltungsvorschriften, -die sich ausweitende Verrechtlichung aller Bereiche staatlicher Tä- tigkeit und staatlichen Verwaltungshandelns, -der Wunsch nach einer, zumindest partiellen, Wiederherstellung des infolge des Funktionswandels des Parlamentarismus teilweise verloren gegangenen parlamentarischen Kontrollrech ts, 5 -der Abbau des Informationsdefizits des Parlaments gegenüber der Exekutive, -die Absicht, die (ex-post) Partizipationsbereitschaft der Bürger zu fördern, ihr Wissen über Defizite und Problembereiche staatlichen Handeins in den parlamentarischen Entscheidungsprozeß einzu-
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