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Die «res extra commercium» im roemischen Recht
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Die «res extra commercium» im roemischen Recht in Chattanooga, TN
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Die «res extra commercium» im roemischen Recht in Chattanooga, TN
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Size: OS
Der Begriff der
res extra commercium
im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die
. Es folgt die Darstellung der einzelnen
. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
res extra commercium
im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die
. Es folgt die Darstellung der einzelnen
. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Der Begriff der
res extra commercium
im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die
. Es folgt die Darstellung der einzelnen
. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
res extra commercium
im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die
. Es folgt die Darstellung der einzelnen
. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.

















