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Die Nachbefolgung des westalliierten Besatzungsrechts im Lichte des Staats- und Voelkerrechts
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Die Nachbefolgung des westalliierten Besatzungsrechts im Lichte des Staats- und Voelkerrechts in Chattanooga, TN
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Die Nachbefolgung des westalliierten Besatzungsrechts im Lichte des Staats- und Voelkerrechts in Chattanooga, TN
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Die Arbeit befaßt sich mit der Nachbefolgung des westalliierten Besatzungsrechts im wiedervereinigten Deutschland. Nach einer kurzen Darstellung des Besatzungsrechts in Deutschland wird das westalliierte Besatzungsrecht als Ganzes analysiert und es werden die heute noch fortbestehenden reparationsrechtlichen Vorschriften des Überleitungsvertrages anhand der bisherigen Rechtsprechung vorgestellt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Nachbefolgung der reparationsrechtlichen Vorschriften des Überleitungsvertrages. Es wird untersucht, ob das Regierungsabkommen, durch das die Fortgeltung dieser Normen bestimmt wurde, mit der Verfassung in Einklang steht. Zudem werden die noch bestehenden Normen des Überleitungsvertrages am Maßstab des Staats- und Völkerrechts überprüft und ihre Anwendung durch deutsche Gerichte, insbesondere im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Fürsten von und zu Liechtenstein, kritisch untersucht.
Die Arbeit befaßt sich mit der Nachbefolgung des westalliierten Besatzungsrechts im wiedervereinigten Deutschland. Nach einer kurzen Darstellung des Besatzungsrechts in Deutschland wird das westalliierte Besatzungsrecht als Ganzes analysiert und es werden die heute noch fortbestehenden reparationsrechtlichen Vorschriften des Überleitungsvertrages anhand der bisherigen Rechtsprechung vorgestellt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Nachbefolgung der reparationsrechtlichen Vorschriften des Überleitungsvertrages. Es wird untersucht, ob das Regierungsabkommen, durch das die Fortgeltung dieser Normen bestimmt wurde, mit der Verfassung in Einklang steht. Zudem werden die noch bestehenden Normen des Überleitungsvertrages am Maßstab des Staats- und Völkerrechts überprüft und ihre Anwendung durch deutsche Gerichte, insbesondere im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Fürsten von und zu Liechtenstein, kritisch untersucht.

















