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Die Grundrechtsberechtigung auslandischer juristischer Personen: Eine Untersuchung des Grundgesetzes unter besonderer Beachtung der Vorgaben des Unions- und Volkerrechts
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Die Grundrechtsberechtigung auslandischer juristischer Personen: Eine Untersuchung des Grundgesetzes unter besonderer Beachtung der Vorgaben des Unions- und Volkerrechts in Chattanooga, TN
Current price: $118.00

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Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung samtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt auslandische juristische Personen betatigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen konnen, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inlandervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehorigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezuge zum einfachen Recht her und berucksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Volkerrechts.
Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung samtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt auslandische juristische Personen betatigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen konnen, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inlandervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehorigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezuge zum einfachen Recht her und berucksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Volkerrechts.

















